Allgemeine Geschäftsbedingungen Auszeitplatz

1 Einleitung

  • 1.1 Der Auszeitplatz ist ein Unternehmen, das von Frau Helga Erika Werner, eingetragene Einzelunternehmerin (siehe für weitere Details das Impressum) (im Folgenden der “Auszeitplatz“) betrieben wird.
  • 1.2 Der Auszeitplatz ist ein Energie- und Kraftplatz im steirischen Wechselgebiet. Vom Auszeitplatz werden einerseits Kurse, Seminare und Workshops über Achtsamkeit, Meditation, Humanenergetik, Reiki & Yoga abgehalten und, zumeist in Zusammenhang mit einer Veranstaltungsbuchung, Unterkünfte im Zuge einer Privatzimmervermietung zu leistbaren Konditionen vermietet.
  • 1.3 Die Liegenschaft des Auszeitplatzes steht im Eigentum der Sungold Immobilien & Beteiligungs GmbH mit Sitz in Dechantskirchen (siehe für weitere Details das Impressum) (im Folgenden “Sungold GmbH“). Die Sungold GmbH vermietet auf der Liegenschaft gelegene Objekte für längere Zeiträume (siehe den Bereich Vermietung auf der Website).

2 Geltungsbereich

  • Sofern nicht anders angegeben regeln diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB“) die Verträge zwischen Vertragspartnern und (i) Helga Erika Werner als Betreiberin des Auszeitplatzes über die vom Auszeitplatz angebotenen Kurse, Seminare und Workshops sowie weitere damit in Zusammenhang stehende Leistungen, insbesondere Privatzimmervermietungen sowie (ii) der Sungold GmbH betreffend die längerfristige Vermietung der im Bereich Vermietung auf der Website angebotenen Objekte.

3 Vertragsabschluss und Umfang der vertraglichen Pflichten

  • 3.1 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auszeitplatz oder die Sungold GmbH die Buchungsanfrage eines Vertragspartners telefonisch oder schriftlich (üblicherweise per E-Mail) bestätigt.
  • 3.2 Vertragspartner sind die in der Buchung angegebene Person (Helga Erika Werner als Betreiberin des Auszeitplatzes oder die Sungold GmbH) und der Vertragspartner, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes bestimmt ist.
  • 3.3 Vertragspartner sind verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Vertragspartner dagegen nicht unverzüglich Einwendungen, gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.

4 Leistungen, Preise, Zahlung

  • 4.1 Der Auszeitplatz bzw die Sungold GmbH sind verpflichtet, die vom Vertragspartner gebuchte Leistung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  • 4.2 Die Inhalte der vom Auszeitplatz gebuchten Veranstaltungen entsprechen der Ausschreibung auf der Website bzw den Angaben in der Buchungsbestätigung.
  • 4.3 Sämtliche Vermietungsobjekte verfügen über einen durchschnittlichen Ausstattungsstandard (Bad und WC, Balkon oder Terrasse, aber kein TV und WLAN). Gewähr wird nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale übernommen, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung (etwa die Belüftung).
  • 4.4 Vermietungsobjekte stehen maximal für die in der Buchungsbestätigung genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüberhinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
  • 4.5 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für die in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Vertragspartner veranlasste Leistungen und Auslagen des Auszeitplatzes bzw der Sungold GmbH an Dritte.
  • 4.6 Der Auszeitplatz unterliegt der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UstG und ist von der Umsatzsteuer befreit. Rechnungen des Auszeitplatzes weisen daher keine Umsatzsteuer aus.
  • 4.7 Die Zahlung des vereinbarten Preises sowie von Preisen für mit dem Vertragspartner allenfalls vereinbarte weitere Leistungen ist vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung in voller Höhe bis spätestens 14 Tage vor Anreise auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto zu leisten.
  • 4.8 Sollte eine Vorabüberweisung aus technischen Gründen nicht möglich sein, ist dies vom Vertragspartner rechtzeitig vor Zahlungsverzug bekanntzugeben. In diesem Fall ist die Zahlung spätestens am Anreisetag bei persönlicher Registrierung für die Veranstaltung oder der Schlüsselübernahme für das Vermietungsobjekt fällig. Die (Rest-)Zahlung hat zu diesem Zeitpunkt in Euro und bar zu erfolgen, es sei denn der Auszeitplatz oder Sungold GmbH haben einer anderen Zahlungsweise ausdrücklich zugestimmt. EC- und Kreditkarten können als Zahlungsmittel vor Ort nicht akzeptiert werden. Bei Nichtzahlung ist der Auszeitplatz oder die Sungold GmbH zur Kündigung berechtigt.
  • 4.9 Auszeitplatz und Sungold GmbH sind darüber berechtigt, vom Vertragspartner eine angemessene Vorauszahlung auf den für die Leistung vereinbarten Preis zu verlangen. Sofern eine Vorauszahlung mit der Buchungsbestätigung verlangt wird, ist diese am achten Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung fällig. Kann bis zum achten Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung kein Zahlungseingang verbucht werden, und wird dieser auch nicht nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist mit Androhung der Vertragskündigung geleistet, kann der Auszeitplatz bzw die Sungold GmbH vom Vertrag zurücktreten. Punkt 3 ist dann mit der Maßgabe, dass der achte Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung als Tag der Stornierung gilt, entsprechend anzuwenden.

5 Anreise, Abreise

  • 5.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei der Anreise einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
  • 5.2 Der Auszeitplatz bzw die Sungold GmbH kann bei der Anreise die Entrichtung einer Kaution in Höhe von EUR 100 verlangen. Die Kaution wird bei rechtzeitiger Räumung des Vermietungsobjekts und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag zurückerstattet, sofern nichts anderes vereinbart wurde und das Vermietungsobjekt keine vom Vertragspartner zu vertretenden Schäden aufweist. Für den Fall darüberhinausgehender Schäden hat der Vertragspartner noch vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar zu leisten. Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Vertragspartner Schadenersatz für deren Neuherstellung und gegebenenfalls für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.
  • 5.3 Am Abreisetag ist ein gemietetes Privatzimmer bis spätestens um 15:00 Uhr zu räumen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

6 Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung

  • 6.1 Der Vertragspartner hat die Räumlichkeiten und das Inventar des Auszeitplatzes bzw der Sungold GmbH einschließlich des überlassenen Vermietungsobjekts pfleglich zu behandeln. Der Vertragspartner ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf andere Kursteilnehmer und Mitbewohner geboten.
  • 6.2 Für die Dauer der Nutzung der Räumlichkeiten des Auszeitplatzes bzw der Sungold GmbH verpflichtet sich der Vertragspartner, Heizung, Energie und Licht sparsam zu nutzen.
  • 6.3 Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt.
  • 6.4 In den Innenräumen gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu EUR 100 netto in Rechnung gestellt werden. Rauchen ist jedoch auf Balkonen, Terrassen und vor dem Haus erlaubt.
  • 6.5 Der Auszeitplatz bzw die Sungold GmbH hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu den Vermietungsobjekten, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf den schutzwürdigen persönlichen Bereich des Vertragspartners ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vertragspartner wird über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informiert, es sei denn, dass dies nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich ist.

7 Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung, Stornierung)

  • 7.1 Ein Rücktritt von dem mit dem Auszeitplatz bzw der Sungold GmbH geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Vertragspartner vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges einer vom Auszeitplatz bzw der Sungold GmbH zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
  • 7.2 Der Vertragspartner kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Auszeitplatzes bzw der Sungold GmbH auszulösen, vom Vertrag nur zurücktreten, sofern die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht erlischt, wenn es nicht bis zum vereinbarten Termin schriftlich durch den Vertragspartner ausgeübt wird, es sei denn es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des Auszeitplatzes bzw der Sungold oder eine von diesen zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor.
  • 7.3 Bis spätestens acht Wochen vor Kursbeginn oder dem Ankunftstag kann der Vertragspartner den Vertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung auflösen. Nach diesem Zeitpunkt ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich, jeweils berechnet auf Basis des für die Leistung vereinbarten Gesamtpreises:
    • Vier bis acht Wochen vor Kursbeginn/Ankunftstag 25 %;
    • Bis vier Wochen vor Kursbeginn/Ankunftstag 40 %;
    • Bis eine Woche vor Kursbeginn/Ankunftstag 75 %;
    • Bei Kursbeginn/Ankunftstag 100 %.
  • 7.4 Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass dem Auszeitplatz bzw der Sungold GmbH kein oder ein die geforderte Stornogebühr nicht erreichender Schaden entstanden ist.
  • 7.5 Stornierungen müssen schriftlich erfolgen, es sei denn einer mündlichen Stornierung wird zugestimmt; in diesem Fall erhält der Vertragspartner eine schriftliche Stornierungsbestätigung. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung.
  • 7.6 Erscheint der Vertragspartner am Anreisetag nicht bis spätestens drei Stunden nach dem in der Buchungsbestätigung angegeben Leistungsbeginn, ist der Auszeitplatz bzw die Sungold GmbH zur Stornierung des Vertrags berechtigt. Punkt 3 ist entsprechend anzuwenden.
  • 7.7 Der Auszeitplatz bzw Sungold GmbH ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z.B. (i) höhere Gewalt oder andere vom Auszeitplatz bzw Sungold GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, (ii) Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, etwa in der Person des Vertragspartners oder bezüglich des Zwecks, der Belegung oder der Unterbringung von Tieren, gebucht wurden, (iii) Privatzimmer zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt werden, (iv) der Vertragspartner von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen oder den Eigentümern und dessen Leuten gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht; (v) von einer ansteckenden Krankheit oder einer Krankheit, die über die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird; oder (vi) begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Vertragspartner oder das Ansehen des Auszeitplatzes in der Öffentlichkeit gefährdet.
  • 7.8 Der Vertragspartner ist von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bereits geleistete Vorauszahlungen sind unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung entsteht dem Vertragspartner kein Anspruch auf Schadenersatz.

8 Haftung für eingebrachte Sachen

  • 8.1 Der Auszeitplatz bzw die Sungold GmbH haftet, insoweit die gesetzlichen Regelungen gemäß §§ 970 ff ABGB zur Anwendung kommen, für die vom Vertragspartner eingebrachten Sachen. Diese Haftung besteht jedenfalls nur dann, wenn die Sachen dem Auszeitplatz bzw der Sungold GmbH oder entsprechend befugten Personen übergeben oder an einen von diesen angewiesenen oder dazu bestimmten Ort gebracht worden sind. Der Auszeitplatz bzw die Sungold GmbH haftet, sofern anwendbar, gemäß § 970 Abs 1 ABGB höchstens bis zu dem im Bundesgesetz vom 16. November 1921 über die Haftung der Gastwirte und anderer Unternehmer in der jeweils geltenden Fassung festgesetzten Betrag. Kommen der Vertragspartner der Aufforderung des Auszeitplatzes bzw der Sungold GmbH, seine Sachen an einem besonderen Aufbewahrungsort zu hinterlegen nicht unverzüglich nach, ist jede Haftung ausgeschlossen. Die Höhe einer allfälligen Haftung ist maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme des Auszeitplatzes bzw der Sungold GmbH begrenzt. Ein Verschulden des Vertragspartners ist zu berücksichtigen.
  • 8.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ist der Vertragspartner ein Unternehmer wird die Haftung auch für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Vertragspartner die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden keinesfalls ersetzt.
  • 8.3 Für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet der Auszeitplatz bzw die Sungold GmbH nur bis zum Betrag von derzeit EUR 550. Für darüberhinausgehende Schäden besteht eine Haftung nur, wenn diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit zur Aufbewahrung übernommen wurden oder der Schaden vom Auszeitplatz bzw der Sungold GmbH und diesen zuzurechnenden Personen verschuldet wurde. Die Haftungsbeschränkung gemäß der Punkte 2 und 9.3 gilt sinngemäß.
  • 8.4 Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren kann der Auszeitplatz bzw die Sungold GmbH ablehnen, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als die Vertragspartner gewöhnlich in Verwahrung geben.
  • 8.5 In jedem Fall der übernommenen Aufbewahrung ist die Haftung ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner den eingetretenen Schaden ab Kenntnis nicht unverzüglich anzeigt. Überdies sind diese Ansprüche innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis oder möglicher Kenntnis gerichtlich geltend zu machen; sonst ist das Recht erloschen.

9 Schadensminderungspflicht; Allgemeine Haftungsbeschränkung

  • 9.1 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen auftreten, wird sich der Auszeitplatz bzw die Sungold GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Vertragspartners bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, in zumutbarem Ausmaß dazu beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  • 9.2 Ist der Vertragspartner ein Konsument, wird die Haftung des Auszeitplatzes bzw der Sungold GmbH für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, allgemein ausgeschlossen.
  • 9.3 Ist der Vertragspartner ein Unternehmer, wird die Haftung des Auszeitplatzes bzw der Sungold GmbH für leichte und grobe Fahrlässigkeit allgemein ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Vertragspartner die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden, immaterielle Schäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinteresses.
  • 9.4 Ansprüche des Vertragspartners verjähren in sechs Monaten, sofern die Haftung nicht auf krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht.

10 Datenschutz

  • Personenbezogene Daten werden grundsätzlich nur in Zusammenhang mit der unmittelbaren Vertragserfüllung erhoben und verwaltet. Im Übrigen wird auf die separate Datenschutzerklärung verwiesen.

11 Schlussbestimmungen

  • 11.1 Erfüllungsort ist Burgfeld/Dechantskirchen.
  • 11.2 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechtsübereinkommens.
  • 11.3 Zuständiges Gericht im zweiseitigen Unternehmergeschäft ist das Bezirksgericht Fürstenfeld, wobei der Auszeitplatz bzw die Sungold GmbH überdies berechtigt sind, Rechte auch bei jedem anderem örtlichem und sachlich zuständigem Gericht geltend zu machen.
  • 11.4 Wurde der Vertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, geschlossen, können Klagen gegen den Verbraucher ausschließlich am Wohnsitz, am gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort des Verbrauchers eingebracht werden.
  • 11.5 Wurde der Vertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Österreichs), Island, Norwegen oder der Schweiz, hat, ist das für den Wohnsitz des Verbrauchers für Klagen gegen den Verbraucher örtlich und sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.
  • 11.6 Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser AGB berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle der unwirksamen Bedingung tritt die gesetzliche Regelung die dem Sinn und Zweck der Bestimmung am besten entspricht.